Seit Beginn der ernsthaften Gesundheitskrise, die durch die Änderung der Rezeptur des Schilddrüsenmedikaments Levothyrox in Frankreich verursacht wurde, wiederholt das Pharmaunternehmen Merck, im Einklang mit der ANSM (Nationale Agentur für die Sicherheit von Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten) und dem französischen Gesundheitsministerium unermüdlich folgende Darstellung:
Im Februar 2012 hätte die ANSM, im Anschluss an eine offizielle Untersuchung der Arzneimittelüberwachung, die Firma Merck (die in Frankreich die Markzulassung für Levothyrox besitzt) aufgefordert, in diesem Schilddrüsenmedikament den Gehalt an Levothyroxin Natrium auf eine Spannbreite zwischen 95 und 105 % einzugrenzen, und diesen Wirkstoffgehalt für jede Dosierung und für die gesamte Haltbarkeitsdauer zu gewährleisten.
Weiterhin sollten die Unterschiede im Gehalt an aktivem Wirkstoff in den einzelnen Chargen eingeschränkt werden.
Deswegen beantragte das Pharmaunternehmen eine Rezepturänderung des Medikamentes, die darin bestand, die bislang verwendeten Bindemittel zu verändern. Diese neue Rezeptur wurde am 27.09.2016 durch die ANSM zugelassen, nachdem zwei pharmakokinetische Studien gezeigt hatten, dass die bisherige und die neue Rezeptur von Levothyrox bioäquivalent waren.
In der Tat wird von offizieller Seite immer wieder betont, dass die bis zum Jahre 2017 angebotene bisherige Rezeptur Schwankungen im Wirkstoffgehalt von 90 bis 111 % aufwies, was für eine gewisse Instabilität des Medikamentes sprechen würde.
Jedoch hat Merck gemeinsam mit seiner nordamerikanischen Filiale (Genpharm) bereits im Jahre 2005 gegenüber der mächtigen FDA (Food & Drug Administration) erklärt, dass das Levothyroxin Natrium, das in den USA unter dem Namen NOVOTHYROX im Handel war, in Deutschland hergestellt würde, und sich von den Levothyroxin-Präparaten, die unter anderen Namen verkauft würden, nicht unterscheiden würde, außer durch den Zusatz eines Lebensmittelfarbstoffes.
Hierbei haben Merck und Genpharm gleichzeitig lobend hervorgehoben, dass Novothyrox mit einem Wirkstoffgehalt zwischen 95 und 105 % die FDA-Norm erfüllen würde.
Vom industrietechnischen Standpunkt aus gesehen erscheint es wenig glaubhaft, in einem Produktionsverfahren an ein- und derselben Produktionsstätte gleichzeitig ein Levothyroxin-Präparat mit zwei unterschiedlichen Wirkstoffspektren zu produzieren, zumal es bei der Herstellung des Präparates um Millionstel Gramm geht.
Zweifel ist angesagt. Es sind alle Indizien eines Gesundheitsskandals vorhanden. Mme Buzyn sollte aus ihrem Elfenbeinturm heruntersteigen, mit den betroffenen Patienten zusammentreffen, ihnen zuhören und dann die notwendige Entscheidung treffen, nämlich die Wiederaufnahme der Herstellung und Kommerzialisierung der ursprünglichen Rezeptur von Levothyrox mit Laktose einfordern.